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Häufige Fragen - kurz beantwortet:

Wer kann unser Angebot in Anspruch nehmen?
Was geschieht vor dem ersten Einsatz?
Wie steht es mit dem Persönlichkeitsschutz?
Wann sind wir für Sie im Einsatz?
Wer trägt die Kosten der S P I T E X - Dienstleistungen?
Tarife (gültig ab 1.1.2011) - Kassenpflichtige Leistungen
Nicht kassenpflichtige Leistungen
Wo hat S P I T E X Grenzen?
Können Spenden von den Steuern abgezogen werden?
Wie wird S P I T E X finanziert?
Kennen Sie die Kinder-S P I T E X?
Bildet die S P I T E X auch Berufsleute aus?
 





Wer kann unser Angebot in Anspruch nehmen?
Unser Angebot richtet sich:

Wir helfen den Menschen so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben und ihre Selbständig-
keit zu erhalten. Unser Ziel ist es auch, den Aufenthalt im Spital zu verkürzen, um so einen Beitrag zur Senkung
der steigenden Gesundheitskosten zu leisten.




Was geschieht vor dem ersten Einsatz?
Für pflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen führt eine Fachperson zusammen mit Ihnen und ev. Ihren Angehörigen eine Bedarfsabklärung bei Ihnen zu Hause oder im Spital durch. Für diese Dienstleistungen holen wir für Sie die notwendige aerztliche Anordnung ein. Bei Bedarf stellen wir Kontakt zu anderen Leistungserbringern her.




Wie steht es mit dem Persönlichkeitsschutz?
Wir halten uns an die Schweiepflicht und an den Datenschutz. Daten von Kunden und Mitarbeitern werden ohne
ihre Einwilligung nicht an Dritte weitergeleitet. Die Daten werden unter Verschluss aufbewahrt.



Wann sind wir für Sie im Einsatz?
Unsere Dienstleistungen erbringen wir während 7 Tagen in der Woche. Am Wochenende und an Feiertagen arbeiten
wir mit einem reduzierten Dienst. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zu unseren Telefonzeiten.
Unser Telefonbeantworter wird regelmässig abgehört. Ausserdem sind wir in Notfällen über unser Pikettelefon
erreichbar.

Die Einsatztage und Eintreffzeiten werden auf Grund der Bedarfsabklärung festgelegt. Falls sie einen mit uns
vereinbarten Termin nicht einhalten können, rufen sie uns frühzeitig an (071 463 12 04).
Einsätze, welche nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, müssen wir in Rechnung stellen.



Wer trägt die Kosten der S P I T E X - Dienstleistungen?
Die tariflich festgelegten Pflegeleistungen werden nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) auf ärztliche Verordnung
hin von den Krankenkassen übernommen (abzüglich Franchise und Selbstbehalt).

Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden je nach Zusatzversicherung von der Krankenkasse übernommen
oder müssen privat bezahlt werden, wenn keine Zusatzversicherung besteht. In jedem Fall profitieren Sie von
unseren Rabatten, wenn Sie beim Verein "S P I T E X - Dienste Romanshorn-Salmsach" Mitglied werden.




Tarife für kassenpflichtige Leistungen
Die Kosten für die Krankenpflege werden von den Krankenkassen nur dann übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Bedarfsabklärung (obligatorisch) und Beratung/ Anleitung (Tarif 1)
CHF 79.80 pro Stunde

Behandlungspflege und Grundpflege in komplexen/instabilen Situationen (Tarif 2)
CHF 65.40 pro Stunde

einfache Grundpflege (Tarif 3)
CHF 54.60 pro Stunde

Die Abrechnung erfolgt jeweils in 5-Minuten Schritten.
Nacht- (von 21.00 bis 07.00 Uhr) und Wochenendzuschlag pro Stunde Fr. 5.00.




Nicht kassenpflichtige Leistungen
die Kosten für die Haushalthilfen werden Einkommensabhängig ermittelt:

steuerbares Einkommen von/ bis CHF
für Mitglieder in CHF
für Nichtmitglieder in CHF
Haushalthilfe und Hauspflege HWL
27.00
32.00
Sozialtarif
(nur gegen Vorweisen der Steuerfaktoren
22.00
27.00

diese Kosten werden mit einer Zusatzversicherung teilweise zurückerstattet.



Wo hat S P I T E X Grenzen?
S P I T E X bietet keinen 24-Stunden-Dienst.

Die gemeinnützige S P I T E X hat dort Grenzen, wo die Pflege und Betreuung zu Hause aus fachlichen, menschlichen
oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr verantwortbar ist.
Zum Beispiel, wenn die Sicherheit der Kunden oder der S P I T E X-MitarbeiterInnen nicht mehr gewährleistet ist,
wenn pflegende Angehörige überfordert sind oder wenn die Hilfe derart intensiv wird, dass ein stationärer Aufenthalt
die sinnvollere Alternative darstellt.



Können Spenden von den Steuern abgezogen werden?
Die S P I T E X-Dienste Romanshorn-Salmsach sind seit 1992 steuerbefreit. Das heisst, Ihre Spende kann von
den Steuern vollumfänglich abgezogen werden.

Natürlich wird uns Ihre Spende sehr freuen. Unser Team leistet täglich eine sehr wertvolle und bestimmt nicht
immer leichte Arbeit. Wir setzen Spenden gezielt für Investitionen und Anschaffungen ein, die direkt den Pflegebe-
dürftigen zugute kommen oder uns in der täglichen Arbeit unterstützen.

Unser Spendenkonto ist das PC-Konto 85-7668-3.

Für Ihre Grosszügigkeit danken wir Ihnen herzlich.



Wie wird S P I T E X finanziert?
Die dem Kunden in Rechnung gestellten Tarife sind kantonal festgelegt. Diese sind weder in der Krankenpflege noch
im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend.

Die ungedeckten Kosten werden durch Mitgliederbeiträge, Spenden und Subventionen vom Bund finanziert.
Die Gemeinden Romanshorn und Salmsach übernehmen ein allfälliges Defizit.



Was ist die Kinderspitex?
Die Pflege eines kranken, behinderten oder verunfallten Kindes in seiner vertrauten Umgebung hat einen positiven
Einfluss auf den Heilungsverlauf. In dieser Aufgabe unterstützen wir Sie gerne!

Wer bietet Kinderspitex an?
Kinderspitex ist ein gemeinsames Projekt der Thurgauer Spitex-Organisationen, lanciert durch den Spitex-Verband
Thurgau.

Wer kann Kinderspitex in Anspruch nehmen?
Die Angebote der Kinderspitex können von Eltern, Ärzten und Spitälern in Anspruch genommen werden, wenn es
darum geht, ein Kind zuhause zu pflegen ...

bei schwerer Erkrankung und Behinderung oder
nach Unfällen und ambulanten Operationen oder
nach verkürztem Spitalaufenthalt.

Wer finanziert die Pflege des Kindes?
Je nach Erkrankung oder Behinderung des Kindes
werden die Kosten von der Krankenkasse oder der
Invaliden versicherung übernommen.





Bildet die SPITEX auch Berufsleute aus?
Um es gleich vorwegzunehmen, JA - die S P I T E X bildet auch Berufleute aus. Je nach S P I T E X-Organisation werden Berufe in der Pflege oder in der Administration ausgebildet.

Die Interessengemeinschaft Berufe im Gesundheits- und Sozialwesen (IBGS) des Kantons Thurgau hat dazu eigens eine Hompage unter http://www.karrierepuls-tg.ch
aufgeschaltet.

Wir freuen uns, wenn auch Du dich für einen Beruf
im Gesundheitswesen entscheidest.